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Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat durch feste jährliche Zulagen sowie zusätzlich durch mögliche Steuervorteile (je nach individueller Situation) gefördert wird – in Abhängigkeit von der Höhe des eigenen Sparbeitrages (max. 2.100 € je Förderberechtigtem pro Jahr inkl. Zulagen).

Wer jährlich einen Sparbeitrag (inkl. Zulagen) in Höhe von mindestens vier Prozent seines Brutto-Jahreseinkommens (Vorjahr) innerhalb einer Riester-Rente anlegt, erhält zusätzlich vom Staat pro Jahr folgende festen Zulagen:

  • 175 € eigene Zulage (als Ehepaar 350 Euro)
  • 185 € Kinderzulage je Kind (vor 2008 geboren)
  • 300 € Kinderzulage je Kind (ab 2008 geboren)
  • 200 € einmalige Sonderzuwendung bei Vertragsabschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres (auch bekannt als Berufsstarterbonus)

Dabei gilt ein Mindestsparbeitrag in Höhe von 60 € pro Jahr (ohne Zulagen).

Frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr oder mit Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung gibt es dann eine garantierte lebenslange Zusatzrente. Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ist eine einmalige Kapitalauszahlung in Höhe von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals möglich. Mindestes 70 Prozent des angesparten Kaptials werden also verrentet.

Die Riester-Rente bietet vielen Sparern, gerade auch Familien, beachtliche finanzielle Vorteile während der Ansparphase: Geringverdiener mit Kindern können auch bei kleinen Beiträgen eine hohe Förderung vom Staat erhalten, Besserverdiener profitieren von möglichen Steuervorteilen.

In der Rentenphase unterliegt die Rente in voller Höhe der persönlichen Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung).


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